Einzelnen Beitrag anzeigen
  #25 (permalink)  
Alt 18.04.13
JoeDormann JoeDormann ist offline
Gesperrter Benutzer
 
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Kassel
Beiträge: 749
JoeDormann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
JoeDormann eine Nachricht über Skype™ schicken
Wink

Zitat:
Zitat von janbuk63 Beitrag anzeigen
Klageweg!
Er hat mich erpresst, dass ich ihm Bestätigen soll die Abnahme sonst bekomme ich kein mq4 sondern nur kompilierte ex4.
Auf Rechtsweg mit weiteren Kosten hatte kein Bock. Ich habe riskiert und ist leider .... auf die Schn... gefallen.

Hi
Erpresste Abnahmebestätigungen gelten nichts, wenn man dies gut beargumentiert. Da gibts Gesetze für!
Eine solche Handlung ist strafbar.
Es sei denn, es war zuvor genauso vertraglich geregelt.
War es nicht genauso vertraglich vereinbart, so ist es legitim eine erpresste Abnahmebestätigung abzugeben, um an die Quellcodes zu kommen, um die Qualität und die Funktionalität überprüfen zu können, ohne die eine korrekte Abnahme möglich gewesen wäre.
Der Klageweg kann dann trotzdem versucht werden, da Erpressung nicht schlicht verboten ist.
Laßt Euch nicht ver********rn
Gruß Joe