Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4 (permalink)  
Alt 11.05.16
Pit! Pit! ist offline
Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2016
Beiträge: 49
Pit! befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ja,
es gibt Gewinne auf einem Echtgeld-Konto. Das liegt zwar noch im vierstelligen Bereich, aber wer weiß :-)

Mein Plan ist die Auszahlungen vom Broker steuerfrei über Konto SKR03 auf 8570 Sonstige Erträge zu buchen. Die Betriebsprüfung wird mir natürlich sofort die Erträge um die Ohren hauen, wenn ich keine UST abführe.

Steuerfrei wären nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG (Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL) die Umsätze (!!) und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft (!!), im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren (Abschn. 4.8.5–4.8.7 UStAE) und nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG (Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL) Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren – Depotgeschäft – (Abschn. 4.8.8 und 4.8.9 UStAE).

Mich würde auch die Rechtsgrundlage interessieren für den Sachstand, daß man Verluste aus Wertpapiergeschäften nur mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen kann. Wäre ich also Schuster, der auch als Daytrader Gewinne macht, so kann ich meine Gewinne nicht mit den Verlusten aus meiner Schusterwerkstatt verrechnen. Weiß jemand, woraus sich das ergibt?

Tja, Schuster bleib bei Deinen Leisten ;-)
Pit