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Alt 12.05.16
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tommunich tommunich ist offline
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tommunich befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Für mich stellt sich die Frage, warum Du Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt über Deinen Gewerbe abrechnen/verbuchen willst. Warum gibst Du diese nicht einfach in der Anlage KAP an?



Zitat:
Zitat von Pit! Beitrag anzeigen
Liebe Experten,

mich würde steuerlich interessieren:

1.) Auf welchem Konto SKR03 ich die Erträge aus "Eigenhandel" buchen muß.

Die Erträge unterliegen ja nicht der Umsatzsteuer, wohl aber der Kapitalertragsteuer. Läßt sich diese auch im Quartal bzw. im Monat abführen? Ich möchte verhindern, daß sich meine Steuerzahlungen summieren und am Ende des Jahres meine Equity in den Keller rauscht (um mal im Jargon zu bleiben).

2.) Der Steuersatz zur Kapitalertragssteuer beträgt zwar 25%, er kann aber individuell angepaßt werden, wenn der allgemeine Steuersatz (also der Einkommenssteuer) unterhalb von 25% liegt. Wie läßt sich das sinnvoll regeln?
Zunächst einfach 25% abführen und dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wiederholen?

Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, besonders im Hinblick auf kommende Betriebsprüfungen?

Danke Euch,
Pit