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Alt 26.02.17
pascalper pascalper ist offline
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Zitat:
Zitat von JJ-FX Beitrag anzeigen
Venture Capital würde dem Unternehmen ja in Form von Eigenkapital oder nachrangigem Fremdkapital gegeben – das paßt nicht wirklich zu einem PAMM mit High Watermark und der Möglichkeit, das Geld mehr oder weniger unbeschränkt wieder abzuziehen.

Davon ausgehend, daß es sich um eine deutsche Gesellschaft handelt, wären wir außerdem ggf. im Bereich der Anlageverwaltung, was einer Erlaubnis der BaFin bedarf. Selbst bei Abbildung als PAMM über einen Broker empfiehlt die BaFin eine Einzelfallprüfung.

Zur eigentlichen Frage: Eine Beteiligung an einem Unternehmen als Venture Capital lohnt sich wegen der Anwaltskosten usw. ja eigentlich erst ab 25 TEUR. Wenn es doch nur ein normales PAMM sein soll, würde ich mit 2 – 5 TEUR einsteigen und wenn es gut läuft bis 5 bzw. 10 TEUR stehen lassen, um dann das das Startkapital abzuziehen.
Danke für die Fragen+Antworten, ist von mir nicht so ganz klar definiert gewesen, wollte es nicht zu kompliziert werden lassen.

Keine Ahnung wie das in DE ist, bei uns in CH ist Venture und Private Equity Capital nicht meldepflichtig (aka Bafin, kein Börsenhandel), in Österreich auch nicht, ist keine gewerbliche Vermögensverwaltung (Venture/Equity, alternativ) richtige Fonds (an der Börse gehandelt), etc. sind natürlich meldepflichtig und unterliegen dem Wertpapiergesetz, was bei Venture, Equity, Alternativ (Vereine), nicht an der Börse gehandelt, nicht zutrifft.

Was in der CH gerne gemacht wird als Beispiel:
Man gründet eine AG/GmbH, diese wiederum einen Verein, im Verein kommen Investoren und in die zu investierenden Firmen zusammen,
verwaltet von der AG/GmbH = Venture (Minderheitsbeteiligung), Private Equity (Mehrheitsbeteiligung) = keine Bafin, da nicht Börsen notiert!
(Manche dieser AG/GmbH/Vereine verwalten >3Milliarden CHF...)
(Beispiel INVESTNET: Home)

-Im Sinne eines PAMM abgerechnet, kein PAMM beim Broker, es geht hier um die % Verteilung der Profite im Bezug zur Einlage-ein Zeitraum habe ich auch nicht dazugeschrieben. Vielleicht jeweils 3 Monate.

-Bei uns kostet der Notar für die Änderung der Unternehmenssatzung in Euro umgerechnet 200€ pro Aktion, eine Notar Verrechnung Einlage/Auszahlung/Kapital ist nicht % abhängig. Aber auch das ist es nicht, denn jede Firma kann Anleihen ausgeben, dazu muss man keine AG sein, auch GMBH's, sogar EPU (Ein Personen Unternehmen) können das, es darf damit nur nicht an der Börse gehandelt werden. Eigentlich beräuchte es für die Ausgabe einer nicht börsennotierten Anleihe keinen Notar (Für einen Verkauf von Anteilen natürlich schon)

Geändert von pascalper (26.02.17 um 11:46 Uhr)