Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1 (permalink)  
Alt 17.04.21
Max2018 Max2018 ist offline
Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2018
Beiträge: 238
Max2018 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Verfassungsbeschwerde gegen §20 Abs. 6 Satz 5 EstG GESCHEITERT

Leider gibt es unschöne Neuigkeiten.
Offenbar ist eine der Verfassungsbeschwerden gegen § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG gescheitert. Siehe
https://youtu.be/tCSHUMrxO_o

und so wie es aussieht müssen wir ersteinmal die kommenden Jahren mit dem Gesetz leben.

Das macht mich Fassungslos.

Es bleiben zwar noch die Klagewege über die Finanzgerichte und später vielleicht eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, aber das kann wohl dauern......



++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++
Für alle die es bisher noch nicht mibekommen haben sollten:
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++
Mit dem §20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde ab Januar 2021 festgelegt, dass für gewisse Geschäfte an den Finanzmärkten (Termingeschäfte) nur noch Verluste von maximal 20.000 Euro gegen gerechnet werden dürfen pro Jahr. Hiermit fiel das Nettoprinzip in der Besteuerung. Bisher besteuerte der Staat nur den Gewinn - d.h.
Umsatz - Kosten = Gewinn
und darauf muss Steuern gezahlt werden. In dem §20 Abs. 6 Satz 5 EStG wurde nun aber wohl zum ersten mal festgeschrieben, dass nach folgender Formel besteuert wird nämlich
Umsatz - maximale Kosten von 20.000 € = zu versteuernder Gewinn.
Das führte zu dem verrückten Umstand, dass wenn Du einen Umsatz von 50.000 Euro hast und Kosten (Verluste) von 50.000 Euro also
+50.000 - 50.000 =0
dann hast Du eigentlich keinen Gewinn und müsstest auch nichts versteuern. Nun ist es aber nach §20 Abs. 6 Satz 5 EStG so dass du nur noch maximal 20.000 Euro Kosten gegen rechnen darfst und so mußt du für einen Verlust oder einen NullGewinn plötzlich Steuern zahlen, denn der Staat rechnet seit Januar 2021 nun im Beispiel hier wie folgt
50.000 - 20.000 = 30.000 Euro Gewinn
obwohl Du ja eigentlich NULL Gewinn gemacht hast. Du darfst dann auf diese 30.000 Euro, die Du ja nicht hast, Steuern zahlen..... Damit ist das NETTOPRINZIP gefallen.....

Das gilt wohl für cfds, Optionsscheine und Futures.