Thema: Vip-predator
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Alt 05.08.10
Fuchs Fuchs ist offline
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Fuchs befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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stimmt, nach deutschem Recht gibt es keine amerikanisch ausgestalteten Sammelklagen.

es wird halt anders genannt, bezweckt aber das Gleiche.

Zitat von der Webseite Resch Rechtsanwälte - Warum keine Sammelklagen?

Gleichwohl ist es möglich, Klagen mit gleichem Sachverhalt gegen den selben Beklagten zu bündeln. Die im Anlegerschutz tätigen Anwälte wissen, dass komplexe Sachverhalte regelmäßig nur aufgeklärt und bewiesen werden können, wenn ihnen eine Vielzahl von Fällen zur Verfügung steht. Offenkundig ist, dass aus den Unterlagen von hundert geschädigten Anlegern mehr Beweismaterial zu finden sein wird, als aus den Unterlagen eines einzelnen Anlegers.