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Alt 04.01.12
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Seroleashed Seroleashed ist offline
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Seroleashed befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Sooooo....
Ich habs dann jetzt einfach mal getan xD

Ein Bekannter meiner Fruendin arbeitet beim Finanzamt (jaaa man hätte früher auf die Idee kommen können, ihn zu fragen, ich weiß;-P).

Erstmal zu meiner Situation als Student (für alle die das nicht interessiert: über Forex und Abgeltungsteuer gehts ein Absatz tiefer):

Da ich als Student nciht voll arbeite und nur einem Nebenjob nachgehe habe ich noch das "große Glück" die Freigrenze von 8004€ komplett ausnutzen zu könnn. Das bedeutet für mich, dass solange ich mit meinen Kapitalerträgen an der Forex plus dem gesamten Gehalt das ich in einem Jahr verdient habe unter eben diesen 8004€ bleibe, ich so oder so KEINE STEUERN zahlen muss, weshalb ich auch keine Einkommensteuererklärung ausfüllen muss. Erst sobald ich diese Grenze überschreite gilt das was für euch auch gilt:

Verdient man mit Gehalt und sonstigen Kapitaleinnahmen (ZInserträge, bla bla) im Jahr mehr als 8004€, so wird das Gehalt normal versteuert (eine Einkommensteuererklärung wird nötig) und die Kapitalerträge werden über die Abgeltungsteuer versteuert. Hierbei kommt dann der Sparpauschbetrag (oder wie das heißt) von 801€ (bzw. bei Eheleuten 1602€) ins Spiel.
Sollte man nämlich über den 8004€ liegen und muss damit Steuern zahlen, kann man sich auf die Kapitalerträge eben diesen Pauschbetrag anrechnen lassen (bei der Bank wird das glaube ich Freistellungsauftrag genannt) Hat man nun mehrere Depots kann man sich diesen Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilen. Wie genau das im Einzelnen bei dann funktioniert solltet ihr dann doch lieber euren Steuerberater fragen.
Der Bekannte meinte, dass dies zwar nciht wirklich sein Gebiet ist, dass die Abgeltungsteuer hier aber auf jeden Fall greifen müsste.



Für alle Angaben übernehme weder ich noch er Gewähr, sie wurden aber nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.