Hmm,
offensichtlich hat Dein Bekannter nicht differenziert, und sieht erstmal alles unter der Abgeltungssteuer. Aber mal ehrlich. Kapitalerträge sind das nicht, da kein passives Investment mit Zinssatz. Es wird ja eine Tätigkeit ausgeführt!!!
Da besteht, meiner Meinung nach, immer noch Klärungsbedarf.
Hier noch ein Link, dem man entnehmen kann, das die Abgeltungssteuer quasi als Vorabsteuer angesehen werden kann. In der Einkommensteuer führen dann die korrekten Angaben möglicherweise zum normalen EK-Steuersatz.
das-forex-trading-und-die-abgeltungssteuer/
Gruß Joe