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-   -   Erträge aus Eigenhandel (EÜR) versteuern (http://www.expert-advisor.com/forum/showthread.php?t=4931)

Pit! 10.05.16 17:51

Erträge aus Eigenhandel (EÜR) versteuern
 
Liebe Experten,

mich würde steuerlich interessieren:

1.) Auf welchem Konto SKR03 ich die Erträge aus "Eigenhandel" buchen muß.

Die Erträge unterliegen ja nicht der Umsatzsteuer, wohl aber der Kapitalertragsteuer. Läßt sich diese auch im Quartal bzw. im Monat abführen? Ich möchte verhindern, daß sich meine Steuerzahlungen summieren und am Ende des Jahres meine Equity in den Keller rauscht (um mal im Jargon zu bleiben).

2.) Der Steuersatz zur Kapitalertragssteuer beträgt zwar 25%, er kann aber individuell angepaßt werden, wenn der allgemeine Steuersatz (also der Einkommenssteuer) unterhalb von 25% liegt. Wie läßt sich das sinnvoll regeln?
Zunächst einfach 25% abführen und dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wiederholen?

Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, besonders im Hinblick auf kommende Betriebsprüfungen?

Danke Euch,
Pit

Raul0 10.05.16 20:20

Hallo,

ich selbst habe einen deutschen Broker bevorzugt, wo es automatisch sofortig abgeführt wird, somit ist es einfacher und ich muss keine Steuererklärung machen.
Ansonsten wird es mit angegeben, wenn Du die Steuererklärung einreichst und bezahlt, wenn der Bescheid vom Finanzamt kommt. Ob und wie Du pro Quartal-, oder Jährlich die Erklärung machst und wie Du vorgehst wird Dir sicherlich mit einem kurzen Anruf bei Deinem Finanzamt mitgeteilt.
Von der Sache her, kannst Du auch bei Deinen Gewinnen einen Teil beiseite legen für die Steuer, somit kommt kein böses Erwachen am Jahresende.

TLO Trader 11.05.16 02:47

Zitat:

Zitat von Pit! (Beitrag 34468)
Liebe Experten,

mich würde steuerlich interessieren:

1.) Auf welchem Konto SKR03 ich die Erträge aus "Eigenhandel" buchen muß.

Die Erträge unterliegen ja nicht der Umsatzsteuer, wohl aber der Kapitalertragsteuer. Läßt sich diese auch im Quartal bzw. im Monat abführen? Ich möchte verhindern, daß sich meine Steuerzahlungen summieren und am Ende des Jahres meine Equity in den Keller rauscht (um mal im Jargon zu bleiben).

2.) Der Steuersatz zur Kapitalertragssteuer beträgt zwar 25%, er kann aber individuell angepaßt werden, wenn der allgemeine Steuersatz (also der Einkommenssteuer) unterhalb von 25% liegt. Wie läßt sich das sinnvoll regeln?
Zunächst einfach 25% abführen und dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wiederholen?

Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, besonders im Hinblick auf kommende Betriebsprüfungen?

Danke Euch,
Pit

Sag mal, Pit!

Wieviel Geld verdienst Du denn so mit Trading, dass Du über Steuern
nachdenkst? Ich meine ja nur, in einem anderen Thread hast Du nach
einem Master-Template gefragt und ich habe Dir erklärt, dass das beim
MT4 Profile heisst und wie man es kopiert.

Das ist Basiswissen, ein absolutes Basic-Basic, wie man das macht,
und Du wusstest nicht einmal das! Und jetzt denkst Du über die
Versteuerung von Gewinnen nach. Hast Du denn überhaupt
schon mal welche gemacht?

Oder kommst Du von einem anderen Handelssystem und kennst
Dich nur mit dem MT4 nicht aus?

Wenn letzteres der Fall ist, dann verstehe ich Deine Frage, ansonsten
würde ich Dir empfehlen, erst einmal Gewinne zu machen, und zwar
auch einem Echtgeldkonto, bevor Du über die Versteuerung
nachdenkst!

Viel Glück! :) :confused:

Pit! 11.05.16 09:15

Ja,
es gibt Gewinne auf einem Echtgeld-Konto. Das liegt zwar noch im vierstelligen Bereich, aber wer weiß :-)

Mein Plan ist die Auszahlungen vom Broker steuerfrei über Konto SKR03 auf 8570 Sonstige Erträge zu buchen. Die Betriebsprüfung wird mir natürlich sofort die Erträge um die Ohren hauen, wenn ich keine UST abführe.

Steuerfrei wären nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG (Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL) die Umsätze (!!) und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft (!!), im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren (Abschn. 4.8.5–4.8.7 UStAE) und nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG (Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL) Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren – Depotgeschäft – (Abschn. 4.8.8 und 4.8.9 UStAE).

Mich würde auch die Rechtsgrundlage interessieren für den Sachstand, daß man Verluste aus Wertpapiergeschäften nur mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnen kann. Wäre ich also Schuster, der auch als Daytrader Gewinne macht, so kann ich meine Gewinne nicht mit den Verlusten aus meiner Schusterwerkstatt verrechnen. Weiß jemand, woraus sich das ergibt?

Tja, Schuster bleib bei Deinen Leisten ;-)
Pit

JJ-FX 11.05.16 20:19

Das Handelsergebnis steht bei mir (nach Rücksprache mit dem Finanzamt) seit Jahren der Anlage KAP, Zeile 15 (ausländische Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben).

Als ich in einem Jahr dann tatsächlich einmal nennenswerte Gewinne hatte, kam eine saftige Einkommensteuernachzahlung gefolgt von der Aufforderung zu quartalsweisen Einkommensteuervorauszahlungen für das laufende Jahr. Letztere habe ich dann aber im nächsten Jahr mangels Gewinn wieder zurück bekommen.

Wenn das ganze durch eine Firma laufen soll, wäre wohl ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner. Es würde mich jedoch wundern, wenn Handelsergebnisse neuerdings der Umsatzsteuer unterliegen würden.

tommunich 12.05.16 13:15

Für mich stellt sich die Frage, warum Du Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt über Deinen Gewerbe abrechnen/verbuchen willst. Warum gibst Du diese nicht einfach in der Anlage KAP an?



Zitat:

Zitat von Pit! (Beitrag 34468)
Liebe Experten,

mich würde steuerlich interessieren:

1.) Auf welchem Konto SKR03 ich die Erträge aus "Eigenhandel" buchen muß.

Die Erträge unterliegen ja nicht der Umsatzsteuer, wohl aber der Kapitalertragsteuer. Läßt sich diese auch im Quartal bzw. im Monat abführen? Ich möchte verhindern, daß sich meine Steuerzahlungen summieren und am Ende des Jahres meine Equity in den Keller rauscht (um mal im Jargon zu bleiben).

2.) Der Steuersatz zur Kapitalertragssteuer beträgt zwar 25%, er kann aber individuell angepaßt werden, wenn der allgemeine Steuersatz (also der Einkommenssteuer) unterhalb von 25% liegt. Wie läßt sich das sinnvoll regeln?
Zunächst einfach 25% abführen und dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wiederholen?

Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht, besonders im Hinblick auf kommende Betriebsprüfungen?

Danke Euch,
Pit



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