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  #11 (permalink)  
Alt 03.01.12
Benutzerbild von Seroleashed
Elite Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Ort: Berlin
Beiträge: 169
Seroleashed befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zitat:
Zitat von targospox Beitrag anzeigen
Die Bescheinigung kommt vom Broker, am Anfang eines jeden Jahres. Die Angben übernimmst du einfach in deine Steuererklärung...


..und das macht jeder Broker ja?? :-s

Zur Steuererklärung:
Ich bin Student und wohne bei meinen Eltern, ich verdiene nebenbei dank einem So genannten Gleittarif bis zu 800€ und zahle mit diesem Tarif und der Tatsache dass ich Student bin keine Steuern......

Die einzigen Steuern die ich zahlen müsste waren eben diese Abgeltunssteuer.....
Sprich: ich hab keinen Plan von einer Steuererklarung und weiß auch nicht wie ich da ran komme :-s (tja.... wohl behütetes Einzelkind.... ich hab noch keine Ahnung vom Leben;-p)
  #12 (permalink)  
Alt 03.01.12
Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 67
kaylafat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Ich war auch mal Student und kann mich noch daran erinnern, das ich in meinen Studentenjob nicht mehr als ca 8000€ pro Jahr verdienen durfte um nicht die Lohnsteuer aus meinem Studentenjob (Werkstudent Airbus 2 Monate in den Semesterferien) mit der Lohnsteuererklärung am Ende des Jahre wieder rückerstattet zu bekommen.

Wie das mit der Abgeltungssteuer ist weiß ich nicht. Ich frag mal meinen Steuerberater ob man das nicht gegenrechnen kann.

mfg
  #13 (permalink)  
Alt 03.01.12
Elite Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 348
targospox befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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kaylafat hat recht, auch als Student mußt du Steuern zahlen. Es sei denn, du kommst unter die 8000, aber wenn du 800 im Monat verdienst, kommst du ja auch drüber...
  #14 (permalink)  
Alt 04.01.12
Gesperrter Benutzer
 
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Kassel
Beiträge: 749
JoeDormann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
JoeDormann eine Nachricht über Skype™ schicken
Exclamation Einkommensteuerpflicht

Hallo,

also ich mache hier keine Steuerberatung, aber eines möchte ich mal anmerken:

Mein Freund ist Ausbilder von Steuerberatern in Frankfurt.
Bezüglich Steuern und Forex sagte er mir, das die Abgeltungssteuer nur für Kapitalerträge greifen aus Zinseinkünften und Versicherungen, und ich sollte das bzgl. Gerücht, das dafür nur die Abgeltungssteuer gelte, nicht weiter erzählen, weil falsch! Das war erstmal ein Schock für mich. Könnte ja das Finanzamt vielen Schwierigkeiten machen, wenn sie dahinterkommen, das etliche Steuererklärungen nicht korrekt sind.

Einkünfte aus Forexgewinnen unterliegen seiner Aussage nach der normalen Einkommensteuerpflicht. Das müßte man nochmal verifizieren, denn so ganz kann ich auch noch nicht daran glauben.

Zudem können, ist echt ungerecht, Verluste aus dem Forexgeschäft(wie auch bei Aktien und ähnlichem Handel), obwohl einkommensteuerpflichtig, nicht mit Gewinnen aus anderen Einnahmen verrechnet werden. Sowas kenne ich schon von Aktien.

Also Vorsicht mit lediglich "Abgeltungssteuer" für Forex!
Der Unterschied ist, das man beim Forex aktiv am Gewinn/Verlust arbeitet, also eine Tätigkeit ausführt, entgegen Zinsanlagen oder Versicherungserträgen, die passiv erwirtschaftet werden. Allein mit diesem Fakt, kann das Finanzamt die einem Abgeltungssteuer gegen Einkommenssteuer austauschen und leicht begründen.

Es würde mich sehr freuen, wenn man hier hören würde, das man die Abgeltungssteuer durchbekommen hat und die Steuererklärung auch geprüft wurde. Ein Steuerberater muß das eigentlich wissen.

Also führt da wohl kein Weg am Steuerberater vorbei, um auf der sicheren Seite zu sein.
Die unersättliche Krake braucht immer mehr Geld, und wir als Sklaven/Eigentum der Finanzagentur Deutschland GmbH Frankfurt, als Zwangsgesellschafter, voll haftend, haben zu zahlen mit allem was wir haben. Und da wir mehr Schulden haben als Guthaben, gehört uns eigentlich nicht mal das Schwarze unterm Fingernagel.
Traurich, traurich traurich...

Wir sind übrigends mit unserem Welteinkommen steuerpflichtig!

Gruß Joe

Geändert von JoeDormann (04.01.12 um 07:25 Uhr)
  #15 (permalink)  
Alt 04.01.12
Benutzerbild von Seroleashed
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Registriert seit: Jan 2012
Ort: Berlin
Beiträge: 169
Seroleashed befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Zu den 8000€: wie gesagt verdiene ich im Monat nur "bis zu" 800€ die erreiche ich jedoch selten! Meistens sind es So um die 450€ sodass ich ebenfalls unter den 8000€ im Jahr bleibe.... Muss ich soetwas nachweisen? O.o davon wusste ich noch gar nichts........ -.-'

Zur Abgeltunssteuer: Man warum muss in Deutschland eigentlich alles So umständlich sein? Das kann echt nicht angehen.... Kennt jemand zufälligeweise nen günstigen Steuerberater in Berlin der sich damit auskennt? XD
  #16 (permalink)  
Alt 04.01.12
Gesperrter Benutzer
 
Registriert seit: Sep 2011
Ort: Kassel
Beiträge: 749
JoeDormann befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Frag doch einfach das Finanzamt, natürlich möchtest Du das nur rein hypothetisch wissen

Schließlich wollen die doch was ...

Gruß Joe
  #17 (permalink)  
Alt 04.01.12
Benutzerbild von Seroleashed
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Registriert seit: Jan 2012
Ort: Berlin
Beiträge: 169
Seroleashed befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Sooooo....
Ich habs dann jetzt einfach mal getan xD

Ein Bekannter meiner Fruendin arbeitet beim Finanzamt (jaaa man hätte früher auf die Idee kommen können, ihn zu fragen, ich weiß;-P).

Erstmal zu meiner Situation als Student (für alle die das nicht interessiert: über Forex und Abgeltungsteuer gehts ein Absatz tiefer):

Da ich als Student nciht voll arbeite und nur einem Nebenjob nachgehe habe ich noch das "große Glück" die Freigrenze von 8004€ komplett ausnutzen zu könnn. Das bedeutet für mich, dass solange ich mit meinen Kapitalerträgen an der Forex plus dem gesamten Gehalt das ich in einem Jahr verdient habe unter eben diesen 8004€ bleibe, ich so oder so KEINE STEUERN zahlen muss, weshalb ich auch keine Einkommensteuererklärung ausfüllen muss. Erst sobald ich diese Grenze überschreite gilt das was für euch auch gilt:

Verdient man mit Gehalt und sonstigen Kapitaleinnahmen (ZInserträge, bla bla) im Jahr mehr als 8004€, so wird das Gehalt normal versteuert (eine Einkommensteuererklärung wird nötig) und die Kapitalerträge werden über die Abgeltungsteuer versteuert. Hierbei kommt dann der Sparpauschbetrag (oder wie das heißt) von 801€ (bzw. bei Eheleuten 1602€) ins Spiel.
Sollte man nämlich über den 8004€ liegen und muss damit Steuern zahlen, kann man sich auf die Kapitalerträge eben diesen Pauschbetrag anrechnen lassen (bei der Bank wird das glaube ich Freistellungsauftrag genannt) Hat man nun mehrere Depots kann man sich diesen Pauschbetrag auf mehrere Banken verteilen. Wie genau das im Einzelnen bei dann funktioniert solltet ihr dann doch lieber euren Steuerberater fragen.
Der Bekannte meinte, dass dies zwar nciht wirklich sein Gebiet ist, dass die Abgeltungsteuer hier aber auf jeden Fall greifen müsste.



Für alle Angaben übernehme weder ich noch er Gewähr, sie wurden aber nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
  #18 (permalink)  
Alt 04.01.12
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Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 348
targospox befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Die Auskunft von Joe hört sich aber auch nachvollziehbar an.
Allerdings: nur für die Wenigsten ist es überhaupt relevant, denn kaum jemand als Kunde von einem MT4 Broker macht Gewin...
  #19 (permalink)  
Alt 04.01.12
Gesperrter Benutzer
 
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Hmm,

offensichtlich hat Dein Bekannter nicht differenziert, und sieht erstmal alles unter der Abgeltungssteuer. Aber mal ehrlich. Kapitalerträge sind das nicht, da kein passives Investment mit Zinssatz. Es wird ja eine Tätigkeit ausgeführt!!!

Da besteht, meiner Meinung nach, immer noch Klärungsbedarf.

Hier noch ein Link, dem man entnehmen kann, das die Abgeltungssteuer quasi als Vorabsteuer angesehen werden kann. In der Einkommensteuer führen dann die korrekten Angaben möglicherweise zum normalen EK-Steuersatz.
das-forex-trading-und-die-abgeltungssteuer/

Gruß Joe
  #20 (permalink)  
Alt 05.01.12
Benutzerbild von Seroleashed
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Seroleashed befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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....Hmmmm

Jupp hört sich logisch an..... (der Steuersatz fürs Einkommen wird doch über die Steuerklasse festgelegt oder??)

Wenn jemand handfestes dazu hat: ich würde mich drüber freuen^^
Aber mal gucken.... erstmal müsste ich ja eh auf insgesamt ca 3000€ Forex-Gewinn kommen, was bei meinem festgelegten Startkapital von 3000€ (demnächst gehts endlich los;-P) immerhin 100% in einem Jahr wären;-P

Na mal gucken...
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abgeltungssteuer, forex abgeltungssteuer

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