Hi,
ich vermute in der Vertraulichkeitserklärung werden Dinge wie:
- Verbot des decompilierens
- Verbot der Weitergabe der Signale (nur Eigengebrauch)
- Verbot der zeitnahen Veröffentlichung der Signale
angesprochen. Weiterveräusserung der Software könnte auch angesprochen werden.
Es ist eine Software die du kaufst, zu jeder Software gibt es eine Lizenz. (berühmtes Beispiel Windows EULA)
Ich sehe das erstmal relativ problemlos.
Ich kann die Logik des Programmierers nachvollziehen, das er sein Produkt schützen will. Ob das nun Vertrauens würdigender ist oder nicht, kann man vorher schlecht einschätzen.
Ich kann nur sagen, das ich von meiner Seite aus, solche Vereinbarungen schliesse, wenn ich für Kunden Handelssysteme programmiere, in denen ich mich zu Verschwiegenheit verpflichte.
Gruss
sandmann
PS Frag den Programmierer/Verkäufer doch, ob du dich mit ihm mal Telefonisch die Fragen klären kannst. Persönliche Gespräche hinterlassen einen ganz anderen Eindruck