Zitat:
Zitat von ForexJeanie
FJ
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Es ist schon rechtlich ein Unterschied ob ich einen Cashback Vertrag abschließe und genau weiß wie, wann, warum und wieviel Geld ich zurück erhalte, ich mache dort ein Guthaben,
anders beim IB Vertrag, das geht von meinem Kap ab, ich kann nicht rauslesen aus den AGB wie hoch der "hinter meinem Rücken vereinbarte Spread" ist.
Falls ich das überlesen habe kläre mich bitte auf und ich nehme das zurück!
Fakt ist, bist du nicht darüber aufgeklärt, ist der Vertrag nichtig!
Gruß gatowman